Covid-Schutzmassnahmen bei Swiss-Ski aufgehoben
Nach den neuesten Weisungen des Bundesrats vom Mittwoch, 16. Februar 2022, sind die Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Im Leistungs- sowie Breitensport- und Nachwuchsbereich von Swiss-Ski ergeben sich dadurch neue Bestimmungen; die zuvor von Swiss-Ski erarbeiteten Schutzkonzepte verlieren ihre Gültigkeit.
Per Donnerstag, 17. Februar 2022, können Events, Trainings und Rennen wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Die Maskenpflicht entfällt, ebenso wird die Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden aufgehoben. Des Weiteren ist für den Besuch eines Events kein Covid-Zertifikat mehr nötig. Alle Personen, die keine Erkältungssymptome verspüren, sind damit zum Besuch eines Swiss-Ski Events zugelassen. Die 3G- beziehungsweise 2G-Regel für Sportanlässe entfällt.
Trotz weitgehender Aufhebung der Schutzmassnahmen steht die Gesundheit aller Teilnehmenden, der Athletinnen und Athleten sowie der Mitarbeitenden für Swiss-Ski im Vordergrund. Unerlässlich dafür ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Alle Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, sind angehalten, Veranstaltungen konsequent fernzubleiben und Kontakte zu meiden. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind nach Bundesratsentscheid nach wie vor verpflichtet, sich in Isolation zu begeben.