Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt (subjektorientierte Finanzierung). Hier erfahren Absolvierende, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen und wie sie die Unterstützung beantragen.
Teilnehmende von vorbereitenden Modulen können nach dem Absolvieren der Berufsprüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg, Bundesbeiträge direkt beim Bund beantragen.
Die Voraussetzungen dafür sind folgende:
Absolvierung der Berufsprüfung
Kurse müssen im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen
Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Berufsprüfung
Kurskosten ab CHF 1000.–
nicht bereits subventionierte Kurse und Kursbesuche nach dem 01.01.2017
Du kannst die Kursgebühren bis zum Absolvieren der eidgenössischen Prüfung nicht selbst tragen? Dann stelle einen Antrag auf Teilbeiträge.
Voraussetzungen: Deine direkte Bundessteuer beträgt weniger als CHF 88.– (letzte Steuerveranlagung) und du verpflichtest dich, die eidgenössische Prüfung innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren.
Wird dein Antrag bewilligt, kannst du bereits während des Kursbesuchs Teilbeiträge beantragen (jeweils für angefallene Kursgebühren von mindestens CHF 3500.–).
Achtung: Absolvierst du die eidgenössische Prüfung nicht fristgemäss, musst du die Teilbeiträge zurückzahlen.