Datenschutz

Seit dem 1. September 2023 ist in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft getreten. Diese gesetzlichen Grundlagen regeln den rechtlichen Umgang mit den sogenannten Personendaten. Sie passt sich an die Digitalisierung und die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an. Datenschutz ist kein bürokratischer Selbstzweck. Vielmehr geht es um den Schutz von Menschen und deren Persönlichkeitsrechten.

Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelten auch für Vereine. Adressen und sonstige personenbezogene Angaben dürfen nur gesammelt werden, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht.